Die Zusammenfassung für dich:
- Mieteinnahmen müssen in der Anlage V deiner Steuererklärung angegeben werden ( § 21 EStG )
- Versteuert wird nur dein Gewinn: Einnahmen minus Werbungskosten
- Die wichtigsten Werbungskosten: AfA (Gebäudeabschreibung), Schuldzinsen, Reparaturen, Grundsteuer
- Die AfA beträgt 2% pro Jahr bei Gebäuden von 1925-2022, bei Neubauten 3%
- Verluste kannst du mit anderen Einkünften verrechnen
- Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: Februar des übernächsten Jahres)
Muss ich Mieteinnahmen versteuern?
Ja. Mieteinnahmen sind laut § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit einkommensteuerpflichtig. Das gilt für:
- Vermietung von Wohnungen, Häusern oder Zimmern
- Vermietung von Garagen und Stellplätzen
- Vermietung von Gewerbeflächen
- Verpachtung von Grundstücken
- Auch kurzfristige Vermietung (z.B. über Airbnb)
Eine Ausnahme gibt es: Vermietest du nur ein Zimmer unter und nimmst im Jahr höchstens 520 Euro ein, musst du diese Mieteinnahmen nicht angeben ( R 21.2 EStR ). Deine Ausgaben zählen dann aber auch nicht.
Was muss ich versteuern? Kaltmiete oder Warmmiete?
Die kurze Antwort: Faktisch versteuert wird die Warmmiete, aber in der Steuererklärung trägst du Kaltmiete und Nebenkosten getrennt ein.
Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören:
- Kaltmiete: Die monatliche Grundmiete
- Nebenkostenvorauszahlungen: Die monatlichen Abschläge für Heizung, Wasser, Müll etc.
- Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung: Wenn der Mieter nach der Jahresabrechnung nachzahlen muss
- Sonstige Einnahmen: Separate Miete für Garage, Einbauküche, Stellplatz
Nicht steuerpflichtig sind:
- Die Kaution selbst (nur wenn du darauf zugreifst, wird sie zur Einnahme)
- Bereits umgelegte und weitergeleitete Nebenkosten (durchlaufende Posten)
Es gilt das Zu- und Abflussprinzip : Einnahmen werden in dem Jahr versteuert, in dem sie dir zugeflossen sind. Zahlt dein Mieter die Dezembermiete erst im Januar, gehört sie ins neue Steuerjahr.
Beispielrechnung Mieteinnahmen:
Wohnung in Hamburg:
Kaltmiete pro Monat: 850 €
× 12 Monate = 10.200 €
Nebenkostenvorauszahlung pro Monat: 180 €
× 12 Monate = 2.160 €
Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung: 95 €
Gesamte steuerpflichtige Einnahmen: 12.455 €
Diese 12.455 € trägst du in der Anlage V ein. Aber versteuern musst du davon deutlich weniger – denn jetzt kommen die Werbungskosten.
Werbungskosten: Was kann ich von der Steuer absetzen?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dir durch die Vermietung entstehen. Das Prinzip ist einfach: Einnahmen minus Werbungskosten = zu versteuernder Gewinn.
Je höher deine Werbungskosten, desto niedriger dein zu versteuernder Gewinn. Hier die wichtigsten Positionen:
1. Abschreibung (AfA)
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist meist der größte Steuerposten. Ein Gebäude nutzt sich über die Jahre ab – und diesen Wertverlust kannst du steuerlich geltend machen.
AfA-Sätze nach Baujahr ( § 7 Abs. 4 EStG ):
- Baujahr bis 1924: 2,5% pro Jahr (40 Jahre Nutzungsdauer)
- Baujahr 1925-2022: 2% pro Jahr (50 Jahre Nutzungsdauer)
- Neubau ab 2023: 3% pro Jahr (33 Jahre Nutzungsdauer)
- Neubau mit Baubeginn nach 01.10.2023: Zusätzlich degressive AfA möglich (6% in den ersten 6 Jahren)
Wichtig: Du kannst nur den Gebäudewert abschreiben, nicht den Grundstücksanteil.
Beispiel:
Kaufpreis der Immobilie: 350.000 €
Davon Grundstücksanteil (20%): 70.000 €
Gebäudewert: 280.000 €
Bei Baujahr 1975:
AfA pro Jahr: 280.000 € × 2% = 5.600 €
Diese 5.600 € kannst du jährlich als Werbungskosten absetzen – 50 Jahre lang.
Wie ermittelt man den Grundstücksanteil?
Es gibt verschiedene Methoden. Am einfachsten: Schau in deinen Kaufvertrag – oft ist der Wert dort bereits aufgeteilt. Wenn nicht, kannst du den Bodenrichtwert beim Gutachterausschuss deiner Gemeinde anfragen oder ein Sachverständigengutachten zur Restnutzungsdauer einholen.
Die Finanzbehörden akzeptieren üblicherweise einen Grundstücksanteil zwischen 15% und 30%, je nach Lage.
2. Schuldzinsen
Hast du einen Kredit für den Kauf oder die Modernisierung der Immobilie aufgenommen? Dann kannst du die Zinszahlungen komplett als Werbungskosten absetzen. Wichtig: Nur die Zinsen sind absetzbar, nicht die Tilgung.
Beispiel Darlehen:
Darlehenssumme: 250.000 €
Zinssatz: 3,5%
Anfangstilgung: 2%
Im ersten Jahr:
Zinsen: ca. 8.750 € → komplett absetzbar
Tilgung: ca. 5.000 € → nicht absetzbar
Bei einem Annuitätendarlehen sinkt der Zinsanteil mit der Zeit, während der Tilgungsanteil steigt. Entsprechend verringert sich auch dein steuerlicher Vorteil Jahr für Jahr.
3. Erhaltungsaufwand und Reparaturen
Alle Kosten für Reparaturen und Instandhaltung kannst du sofort im Jahr der Zahlung komplett absetzen:
- Reparatur einer defekten Heizung
- Erneuerung von Fenstern oder Türen
- Malerarbeiten in der Wohnung
- Erneuerung des Badezimmers
- Dachreparaturen
- Austausch von Bodenbelägen
Wichtig: Bei Gegenständen, die mehr als 800 € netto kosten (z.B. eine Einbauküche für 3.500 €), musst du die Kosten über mehrere Jahre abschreiben . Kleinere Anschaffungen unter 800 € kannst du direkt im Jahr der Zahlung komplett absetzen.
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
Diese Unterscheidung ist wichtig:
- Erhaltungsaufwand kannst du sofort absetzen (z.B. Austausch alter Fenster durch neue)
- Herstellungskosten musst du über die AfA über Jahrzehnte abschreiben (z.B. Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum)
Besonders tricky: Anschaffungsnahe Herstellungskosten . Wenn du innerhalb von 3 Jahren nach Kauf mehr als 15% des Gebäudewerts für Modernisierungen ausgibst (ohne Erhaltungsaufwand), musst du diese Kosten über die AfA abschreiben statt sie sofort abzusetzen ( § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ).
4. Laufende Kosten
Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer
kannst du komplett absetzen – auch wenn du sie teilweise über die Nebenkosten auf den Mieter umlegst.
Versicherungen
Absetzbar sind:
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung für das Gebäude
- Elementarschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung (soweit sie die Vermietung betrifft)
Hausverwaltung
Kosten für eine professionelle Hausverwaltung oder Verwaltungssoftware kannst du komplett absetzen.
Betriebskosten
Nebenkosten, die du nicht auf den Mieter umlegen konntest – etwa bei Leerstand oder wenn die Abrechnung zu spät kam.
Wartungen
Heizungswartung, Aufzugswartung, Schornsteinfeger, Prüfung von Rauchmeldern.
5. Fahrtkosten
Du kannst Fahrten zu deiner vermieteten Immobilie mit 0,30 € pro Kilometer absetzen:
- Besichtigungstermine mit Interessenten
- Übergabe- und Abnahmetermine
- Kontrollen und Wartungen
- Fahrten zum Baumarkt für Reparaturen
- Auch vergebliche Besichtigungsfahrten für Kaufobjekte ( BFH-Urteil vom 20.06.2007, Az. IX R 18/05 )
6. Weitere absetzbare Kosten
- Kontoführungsgebühren (wenn du ein separates Konto für die Mietverwaltung hast)
- Steuerberatung (soweit sie die Vermietung betrifft)
- Rechtsberatung und Prozesskosten bei Mietstreitigkeiten
- Maklerkosten bei der Vermietung (teilweise eingeschränkt seit 2015)
- Fachliteratur und Fortbildungen zum Thema Vermietung
- Mitgliedsbeiträge (z.B. Haus & Grund)
- Büromaterial und Porto
Wichtig: Alle Werbungskosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Private Kosten kannst du nicht absetzen.
Die Anlage V: So füllst du die Steuererklärung aus
Alle Einkünfte aus Vermietung trägst du in der Anlage V ein. Für jede Immobilie brauchst du eine eigene Anlage V.
Wichtige Abschnitte der Anlage V
Zeilen 1-8: Allgemeine Angaben
- Name und Steuernummer
- Adresse der vermieteten Immobilie
- Anschaffungszeitpunkt oder Fertigstellung
- Gesamtwohnfläche
Zeilen 9-21: Einnahmen
- Zeile 11: Kaltmiete
- Zeile 12: Umlagen (Nebenkostenvorauszahlungen)
- Zeile 17: Vereinnahmte Umsatzsteuer (falls relevant)
- Zeile 19: Sonstige Einnahmen (Zinsen aus Bausparverträgen, Zuschüsse)
Zeilen 33-53: Werbungskosten
- Zeile 33-41: AfA (Abschreibung)
- Zeile 42: Erhaltungsaufwand
- Zeile 43-44: Grundsteuer, Versicherungen
- Zeile 45-47: Schuldzinsen
- Zeile 48-50: Verwaltung, Fahrtkosten
- Zeile 51-52: Sonstige Werbungskosten
Zeile 84: Einkünfte
Das ist der entscheidende Wert: Einnahmen minus Werbungskosten = zu versteuernde Einkünfte (oder Verlust)
Beispiel: Ausgefüllte Anlage V
Wohnung in Berlin, Baujahr 1980, gekauft 2020 für 300.000 €:
EINNAHMEN:
Kaltmiete: 12 × 850 € = 10.200 €
Nebenkosten-Vorauszahlungen: 12 × 180 € = 2.160 €
Nachzahlung aus NK-Abrechnung: 95 €
Gesamt: 12.455 €
WERBUNGSKOSTEN:
AfA (240.000 € × 2%): 4.800 €
Schuldzinsen: 6.200 €
Grundsteuer: 420 €
Gebäudeversicherung: 180 €
Heizungswartung: 150 €
Schornsteinfeger: 90 €
Reparatur Waschbecken: 280 €
Fahrtkosten (6 Fahrten à 40 km): 72 €
Hausverwaltung: 360 €
Gesamt: 12.552 €
EINKÜNFTE (Zeile 84): -97 € (Verlust)
In diesem Fall machst du einen kleinen Verlust, den du mit anderen Einkünften verrechnen kannst.
Verluste aus Vermietung: Steuerersparnis durch Vermietungsverlust
Wenn deine Werbungskosten höher sind als deine Einnahmen, machst du einen Verlust. Das ist steuerlich oft vorteilhaft: Du kannst den Verlust mit anderen Einkünften (z.B. deinem Gehalt) verrechnen und so deine gesamte Steuerlast senken.
Beispiel Steuerersparnis:
Deine Mieteinnahmen: 12.000 € pro Jahr
Deine Werbungskosten: 18.500 € (AfA + Schuldzinsen + Sonstiges)
Verlust: -6.500 €
Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit: 55.000 €
Zu versteuerndes Einkommen nach Verlustverrechnung: 48.500 €
Bei einem Grenzsteuersatz von 35% sparst du durch den Verlust etwa 2.275 € Steuern.
Besonders in den ersten Jahren nach dem Kauf entstehen oft Verluste – durch hohe Schuldzinsen, AfA und vielleicht noch Renovierungskosten. Das ist völlig normal und legal.
Liebhaberei vermeiden
Wichtig: Das Finanzamt erkennt Verluste nur an, wenn du eine Einkünfteerzielungsabsicht hast – also langfristig Gewinne erzielen willst.
Das Finanzamt stuft deine Vermietung als “ Liebhaberei ” ein, wenn:
- Du über viele Jahre hinweg nur Verluste machst
- Du deutlich unter Marktwert vermietest (unter 66% der ortsüblichen Miete )
- Die Immobilie dauerhaft leer steht ohne erkennbare Vermietungsbemühungen
Bei verbilligter Vermietung an Angehörige gilt ( § 21 Abs. 2 EStG ):
- Ab 66% der ortsüblichen Miete: Werbungskosten voll absetzbar
- 50-66%: Anteilige Kürzung der Werbungskosten
- Unter 50%: Nur noch anteilige Werbungskosten nach Nutzungsverhältnis
Tipp: Verlange marktgerechte Mieten und dokumentiere bei Leerstand alle Vermietungsbemühungen (Anzeigen, Maklerbeauftragung).
Steuererklärung erstellen: Deine Optionen
Option 1: Selbst mit ELSTER
Das kostenlose Programm ELSTER der Finanzverwaltung ermöglicht dir, die Steuererklärung komplett selbst zu machen.
Vorteile:
- Komplett kostenlos
- Direkte Übermittlung ans Finanzamt
- Volle Kontrolle
Nachteile:
- Zeitaufwand: 8-15 Stunden pro Jahr
- Komplexe Oberfläche, steile Lernkurve
- Fehlerrisiko bei komplexen Sachverhalten
Für wen: Vermieter mit 1-5 Wohnungen und gutem Steuerverständnis
Option 2: Steuersoftware
Programme wie WISO Steuer , SteuerSparErklärung oder Taxfix führen dich per Interview durch die Steuererklärung.
Vorteile:
- Benutzerfreundlicher als ELSTER
- Plausibilitätsprüfung
- Hilfe bei Optimierung
Nachteile:
- Zeitaufwand: 5-10 Stunden pro Jahr
- Kosten: 30-40 € pro Jahr
- Belege musst du trotzdem manuell sammeln
Für wen: Vermieter mit überschaubaren Verhältnissen
Option 3: Steuerberater
Ein Steuerberater übernimmt die komplette Erstellung deiner Steuererklärung. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) .
Vorteile:
- Maximale Steuerersparnis
- Keine Fehler
- Zeitersparnis
- Haftung beim Berater
Nachteile:
- Kosten: 500-1.500 € pro Jahr (je nach Einkünften)
- Du musst trotzdem Belege sammeln
- Wartezeiten
Für wen: Vermieter mit 10+ Wohnungen oder komplexen Sachverhalten
Option 4: Software-Unterstützung für Datenerfassung
Das größte Problem ist oft das Belege-Sammeln am Jahresende. Moderne Vermietungssoftware kann helfen, das ganze Jahr über alle steuerrelevanten Daten zu erfassen und für die Steuererklärung aufzubereiten.
Solche Tools kategorisieren Einnahmen und Ausgaben automatisch und erstellen Excel-Exports für deinen Steuerberater oder ELSTER. Oder benutze eine DATEV-Schnittstelle, um direkt and deinen Steuerberater zu versenden. Das spart Zeit beim Jahresabschluss – besonders wenn du viele Objekte hast.
Vergleich verfügbarer Lösungen (bei 50 Wohneinheiten):
| Anbieter | Rechnungserfassung | Steuer-Export | Zeitaufwand/Jahr |
|---|---|---|---|
| objego | Manuell eingeben | ✅ Anlage V Excel | ~4-6 Std |
| immocloud | Manuell eingeben oder OCR | ✅ Anlage V + EÜR | ~3-5 Std |
| fluado | ✅ KI automatisch | 🚧 In Entwicklung (2026) | ~0,5 Std |
objego und immocloud: Steuer-Export-Funktion
- Excel-Export mit vorbereiteten Summen für Anlage V
- Kategorisierung nach steuerlichen Kriterien (umlagefähige Kosten, Werbungskosten)
- Berücksichtigung von Sonderfällen (10-Tage-Regelung, Leerstände)
- Berechnung von Eigenanteilen bereits im Export enthalten
- Aber: Alle Belege musst du manuell eingeben oder per OCR scannen und zuweisen
fluado: KI-gestützte Rechnungsverarbeitung
- Automatische Rechnungserkennung: KI liest Rechnungen das ganze Jahr über aus (Betrag, Datum, Kategorie, Objekt)
- Automatische Kategorisierung: Die KI ordnet Ausgaben automatisch den richtigen steuerlichen Kategorien zu
- Direkte Prüfung: Nach jedem Upload kannst du die KI-Erkennung in ~30 Sekunden prüfen und bestätigen
- Laufende Erfassung: Statt Jahresende-Chaos sammelst du kontinuierlich alle Daten
- Steuer-Export: Automatischer Export für Anlage V oder direkt an Steuerberater
Der praktische Unterschied:
Mit objego/immocloud (3-6 Stunden/Jahr):
- Alle Belege am Jahresende durchgehen: 2-3 Std
- (Semi-)Manuell in Software eingeben: 1-2 Std
- Kategorien zuweisen: 30 Min
- Am Jahresende: Übersicht für Steuerberater oder Anlage V exportieren
Ab 2026 mit fluado Steuer-Export (geschätzt 30 Min/Jahr):
- Belege hochladen während des Jahres: automatisch via E-Mail/Upload
- KI liest und kategorisiert automatisch: 0 Min
- Direkt prüfen nach Upload: ~20 Sek pro Rechnung
- Am Jahresende: Übersicht für Steuerberater oder Anlage V exportieren
Der Unterschied: fluado spart 3-4 Stunden mehr als objego/immocloud - weil du Belege nicht mehr manuell eingeben oder zumindestens zuordnen musst. Die KI übernimmt das Auslesen und Kategorisieren automatisch.
Wofür sich welche Lösung eignet:
- objego/immocloud: Wenn du einen fertigen Steuer-Export brauchst und bereit bist, 4-6 Stunden jährlich für die manuelle Dateneingabe zu investieren
- fluado: Wenn du die KI-Automatisierung nutzen möchtest und nur ~30 Minuten pro Jahr für die Steuervorbereitung aufwenden willst - die größte Zeitersparnis gibt’s hier
Die Software-Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar .
Besonderheiten und Spezialfälle
Verbilligte Vermietung an Angehörige
Bei Vermietung an Familie gelten besondere Regeln. Die Grenze liegt bei 66% der ortsüblichen Miete:
Beispiel:
Ortsübliche Miete laut Mietspiegel: 900 €
Du vermietest an deine Tochter für: 600 €
Prozentsatz: 600 € / 900 € = 66,67%
→ Du darfst 100% der Werbungskosten absetzen
Würdest du nur 550 € nehmen (61%), könntest du nur 61% der Werbungskosten absetzen.
Ferienwohnung
Für Ferienwohnungen gibt es seit 2023 ein eigenes Formular, die Anlage V-FeWo . Hier gelten besondere Regeln, vor allem wenn du die Wohnung auch selbst nutzt.
Bei Eigennutzung über 25% musst du die Werbungskosten aufteilen ( BFH-Urteil vom 27.09.2016, Az. IX R 14/15 ).
Denkmalgeschützte Gebäude
Bei denkmalgeschützten Immobilien gibt es höhere Abschreibungssätze und Sonderabschreibungen für Sanierungskosten ( § 7i EStG ):
- 9% über 8 Jahre für Modernisierung (insgesamt 72%)
- 7% über 4 Jahre für Instandsetzung (insgesamt 28%)
Das kann sich sehr lohnen, erfordert aber eine genaue Dokumentation und Bescheinigung vom Denkmalamt.
Photovoltaikanlage auf vermieteter Immobilie
Installierst du eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, wird es kompliziert: Die Einspeisung ist unter Umständen umsatzsteuerpflichtig , kann aber unter der Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 22.000 €) laufen.
Häufige Fragen zur Steuererklärung für Vermieter
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2024 also bis 31. Juli 2025. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres (für 2024 also bis 28. Februar 2026).
Muss ich auch eine Steuererklärung machen, wenn ich Verluste habe?
Ja, gerade dann! Verluste kannst du nur geltend machen, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Die Verluste werden dann mit deinen anderen Einkünften verrechnet.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge festsetzen. Bei Steuernachzahlungen können auch Säumniszuschläge anfallen (1% pro Monat auf die Nachzahlung).
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Alle Belege solltest du mindestens 10 Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann innerhalb dieser Frist noch Nachfragen stellen oder eine Außenprüfung durchführen.
Kann ich eine leer stehende Wohnung steuerlich geltend machen?
Ja, auch bei Leerstand kannst du Werbungskosten absetzen – vorausgesetzt, du kannst nachweisen, dass du ernsthaft Mieter suchst. Das bedeutet: Anzeigen schalten, Makler beauftragen, Besichtigungen durchführen. Dokumentiere alle Vermietungsbemühungen.
Was gilt bei Airbnb und Kurzzeitvermietung?
Auch Einnahmen aus Kurzzeitvermietung sind steuerpflichtig. Du musst sie in der Anlage V angeben. Ab 2023 gibt es dafür die Anlage V-FeWo. Bei regelmäßiger Vermietung über Airbnb kann sogar Umsatzsteuer (7% ermäßigter Satz) anfallen – es sei denn, du bist Kleinunternehmer.
Typische Fehler vermeiden
Fehler 1: Grundstücksanteil zu niedrig ansetzen
Ein zu niedriger Grundstücksanteil erhöht zwar die AfA, wird vom Finanzamt aber oft nicht akzeptiert. Bleib im realistischen Bereich von 15-30% und nutze den Bodenrichtwert als Orientierung.
Fehler 2: Sofort absetzbare Kosten über Jahre verteilen
Erhaltungsaufwand unter 4.000 € (ohne Umsatzsteuer) kannst du sofort komplett absetzen. Nur bei teureren Anschaffungen oder anschaffungsnahen Herstellungskosten musst du abschreiben.
Fehler 3: Private Nutzung nicht rausrechnen
Wenn du eine Einliegerwohnung vermietest, musst du Kosten sauber aufteilen. Private Kosten für deinen eigenen Teil sind nicht absetzbar.
Fehler 4: Belege nicht aufbewahren
Ohne Belege kannst du Kosten oft nicht nachweisen. Fotografiere zumindest Quittungen ab und speichere sie digital. GoBD-konforme Aufbewahrung ist Pflicht.
Fehler 5: Fristen verpassen
Verspätete Abgabe kann zu Verspätungszuschlägen führen. Plane rechtzeitig – am besten schon im Januar mit der Sammlung der Unterlagen beginnen.
Fehler 6: Mieteinnahmen mit Kapitalerträgen verwechseln
Mieteinnahmen sind keine Kapitalerträge! Sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz (14-45%), nicht der Abgeltungssteuer (25%). Eine Verrechnung ist nicht möglich.
Fazit: Steuererklärung als Vermieter
Die Steuererklärung für Vermieter ist mit etwas Übung gut machbar – und lohnt sich finanziell. Durch die geschickte Nutzung von Werbungskosten und insbesondere der AfA kannst du deine Steuerlast erheblich senken, in den ersten Jahren nach dem Kauf sogar oft bis auf null.
Das Wichtigste ist eine gute Dokumentation: Sammle alle Belege, führe ein übersichtliches System für Einnahmen und Ausgaben, und nutze das Zu- und Abflussprinzip zu deinem Vorteil.
Wenn du unsicher bist oder viele Objekte hast, lohnt sich ein Steuerberater fast immer – denn die Kosten rechnen sich durch die eingesparten Steuern meist mehrfach.
Unser Tipp: Fang nicht erst am Jahresende an. Wer seine Belege kontinuierlich sammelt und kategorisiert, spart sich viel Stress bei der Steuererklärung.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.
Letzte Aktualisierung: November 2025